Leistungen

Gruben- entleerung

Nicht jedes Grundstück verfügt über einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Sind Sie zum Beispiel Besitzer einer Kleinkläranlage (Abwasserfaulgrube), einer abflusslosen Grube oder einer privaten Abwasseranlage, müssen Sie diese regelmäßig warten und entleeren lassen.

Wir garantieren die ordnungsgemäße Entsorgung und sorgen dafür, dass keine entsorgungspflichtigen Stoffe in Ihrer Kleinkläranlage verbleiben.

Bei Ihnen vor Ort entleeren wir Ihre Kleinkläranlage mit einem unserer Saug- und Spülfahrzeuge. Den abgepumpten Inhalt entsorgen wir im gebietsmäßig zuständigen Klärwerk. Sollten Wartungsarbeiten wie z.B. ein Austausch der Pumpe anstehen, dann reinigen wir Ihre Kläranlage auch gerne mit Hochdruck und ermöglichen somit einen sauberen Einstieg. Auf Wunsch desinfizieren wir Ihre Kleinkläranlage mit Chlorkalk.

Kostenloser
Abfuhrnachweis

Wir stellen Ihnen nach jeder Grubenentleerung eine Bestätigung (Abfuhrnachweis) für die

ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Kläranlageninhalte aus. Mit dieser können Sie sich bei bestimmten Gemeinden/Städten von der Kleineinleiterabgabe, die mit der Wasserrechnung berechnet wird, befreien.

Wir stellen Ihnen nach jeder Grubenentleerung eine Bestätigung (Abfuhrnachweis) für die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Kläranlageninhalte aus. Mit dieser können Sie sich bei bestimmten Gemeinden/Städten von der Kleineinleiterabgabe, die mit der Wasserrechnung berechnet wird, befreien.

Regelmäßige Inspektion und Entleerung

Der Großteil aller Kleinkläranlagen muss zweimal jährlich gewartet werden: Denn eine nicht funktionsfähige

Kleinkläranlage kann dazu führen, dass Ihre Kommune veranlasst, sie ans öffentliche Kanalnetz anzuschließen oder umfangreich zu sanieren.

Vermeiden Sie also unnötige Kosten und vereinbaren Sie eine regelmäßige Wartung Ihrer Kleinkläranlage – Abwasserbehörden schreiben diese ohnehin vor.

Auf Wunsch können Sie natürlich auch einen regelmäßigen Entleerungsturnus mit uns festlegen – so sind Sie stets auf der sicheren Seite und verpassen keinen Termin mehr.

Der Großteil aller Kleinkläranlagen muss zweimal jährlich gewartet werden: Denn eine nicht funktionsfähige Kleinkläranlage kann dazu führen, dass Ihre Kommune veranlasst, sie ans öffentliche Kanalnetz anzuschließen oder umfangreich zu sanieren.

Vermeiden Sie also unnötige Kosten und vereinbaren Sie eine regelmäßige Wartung Ihrer Kleinkläranlage – Abwasserbehörden schreiben diese ohnehin vor.

Auf Wunsch können Sie natürlich auch einen regelmäßigen Entleerungsturnus mit uns festlegen – so sind Sie stets auf der sicheren Seite und verpassen keinen Termin mehr.

Grubenentleerung anfragen

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen die Kosten und Intervalle für die Entleerung, Reinigung und Wartung Ihre Kleinkläranlage.

Weitere Leistungen